Fahrzeugklassen
Unsere Ausbildungsklassen
Ausbildungsklassen der Fahrschule Oliver Stolte in Bielefeld-Quelle.
Unsere Fahrschulen in Bielefeld bilden in folgenden Führerscheinklassen aus:
- A – Motorrad beschränkt und unbeschränkt
- A1 – Motorrad, 125 ccm
- A2 – Krafträder mit Leistungsbeschränkung
- B – Auto
- B – 96
- B – 196
- BE – Auto mit Anhänger
- AM – Roller, 50 ccm
- L – (Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke)
- Mofa
Hier findest Du eine Übersicht und detaillierte Informationen zu den einzelnen Führerscheinklassen.
Bei Fragen zu der Fahrschule Oliver Stolte in Bielefeld oder zu unseren einzelnen Ausbildungsklassen ruf uns einfach an oder schreibe uns eine E-Mail.
A – Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
- Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg
- 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
- Nach 2 Jahren Klasse A2 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig
- Keine automatische Öffnung durch Zeitablauf mehr
Dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung
- Mindestalter: 21 Jahre
- Anhänger dürfen nicht hinter zwei- und dreirädrigen Krafträdern geführt werden
A2 – Krafträder mit Leistungsbeschränkung
- Krafträder bis 35 kW mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht bis zu 0,2 kW/kg
- Mindestalter: 18 Jahre
- Nach 2 Jahren Klasse A1 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig
A1 – Motorrad, 125 ccm
- Leichtkrafträder bis 125 ccm, bis 11 kW mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht bis zu 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW
- Mindestalter: 16 Jahre
- Wegfall der 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-Jährige
B – Auto
- Kft bis 3,5 t zGM bis 9 Sitzplätze, auch mit Anhänger bis 750 kg zGM
- Mindestalter: 18 Jahre, bei Teilnahme am Begleiteten Fahren 17 Jahre
- Vereinfachte Gewichtsberechnung nur bei Neuerwerb oder Umschreibung
Beim Mitführen schwerer Anhänger kommt es auf die zGM der Kombination an:
- Bis 3,5 t zGM Kombinationsgewicht genügt Klasse B
- Bis 4,25 t zGM Kombinationsgewicht ist eine Fahrschulung zu absolvieren, die im Führerschein durch die Schlüsselzahl B96 dokumentiert wird
BE – Auto mit Anhänger
- Kombination aus Führerscheinklasse B und Anhänger
- Anhänger über 7 kg zGG und nicht mehr als 3,5 t
- Mindestalter: 17 Jahre bei begleitetem Fahren / 18 Jahre
B96 – Auto mit Anhänger
- Kombination aus Führerscheinklasse B und Anhänger
- Sofern der Anhänger über 750 kg zGG hat das zGG der Kombination 3,5 t übersteigt, aber nicht mehr als 4,25 t
- Keine Praktische Prüfung
- Mindestalter: 17 Jahre bei begleitetem Fahren / 18 Jahre
B-196
Voraussetzungen:
- Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B)
- Mindestalter von 25 Jahren
- Dieser Ausbildungsplan ist gültig, wenn Du bereits den Führerschein Klasse B besitzt und den erleichterten Zugang zur Klasse A1 nutzen möchtest
AM – Roller, 50 ccm / vorher Kl. M
- Zwei- oder Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50 ccm, max. 45 km/h bbh bzw. 4 kW
- Mindestalter: 16 Jahre
- Die Klasse Am löst die bisher nicht harmonisierten Klasse M und S ab
L
Der Führerschein Klasse L ist für Zugmaschinen, die für den Einsatz in Land- und Forstwirtschaft bestimmt sind und auch dort genutzt werden. Die Zugmaschinen selbst dürfen nicht mehr als 32 km/h schnell sein. Fährst Du mit Anhänger(n) ist 25 km/h die Höchstgrenze. Außerdem darfst Du mit dem Führerschein Klasse L selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bewegen. Sie dürfen ebenfalls nicht schneller als 25 km/h sein. Anhänger an diesen Fahrzeugen sind erlaubt.
- Mindestalter 16 Jahre
- Eine Fahrausbildung ist nicht vorgesehen. Diese ist ebenfalls wie bei der Klasse M in der Führerscheinklasse B enthalten.
Mofa
Für Leichtkrafträder und Kleinkrafträder gilt das Mindestalter von 16 Jahren. Den „Mofaführerschein“ kannst du schon ab 15 Jahren erwerben.
Eine praktische und theoretische Prüfung ist in allen Klassen (bis auf Mofa - dort nur theoretisch) zu absolvieren. Wir schulen auf VW (PKW) und überwiegend Kawasaki (Motorrad).